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BIBER Aloys
in
München (°1833)

1838

"München. Herr Döhler hat uns abermals durch ein 2tes Concert entzückt; er spielte wie auch in dem Ersten auf zwei Flügel vom Klaviermacher Biber, deren klangreiche Töne, Egalität und Stärke ohne schreiend zu seyn den allgemeinsten Beifall erhielten, und von Kennern unbedingt an die Seite der Wiener-Instrumente gesetzt werden." Der Bayerische Landbote, 03/02/1838, p. 1 (digipress.digitale-sammlungen.de)

1840

DEPROSS HERMANN

  "Abfertigung. Da der Klavierstimmer, herr Depross, es für gut fand, seine Wohnung neben der Behausung des herrn Klaviermacher Biber aufzuschlagen, so kann diesem ehrenwerthen hausbesitzer doch gewiss nicht die Absicht aufgebürdet werden wollen, als hätte er beim Ankauf seines Wohnhauses mit prophetischem Geiste, auf Schmälerung des Brod-Erwerbes seines zukünstigen Nachbars Depross, Spekulation gemacht.

Wenn daher letzterer in der That Ursache hätte, über Verwechslungen und Irrungen zu seinem Nachtheile zu klagen, so dürften solche zunächst nur der missgückten Wahl der neuen Wohnung des herrn Depross beizumessen seyn.

Die Domestiken jener herrschaften, welche ihre Instrumente von herrn Depross stimmen lassen wollen, werden nunmehr durch dessen öfteres Auftreten im Tagblatte, binlänglich unterrichtet worden seyn, dass derselbe in der Barrerstrasse Nro. 23 wohnt. Den hohen Gönnern seines Prinzipas, des herrn Biber, empfiehlt sich aber bei dieser Gelegenheit aufs neue, der Klavierstimmer und Klaviermacher-Gehilfe Franz Herrmann, im Hause des Herrn Biber, Barrerstrasse Nro. 24." Münchner Tagblatt, 12/12/1840, p. 4 (digipress.digitale-sammlungen.de) - See also Franz HERMANN and DEPROSSE in München

"Entgegnung auf die Erwiderung (Inserat Nr. 3214) in Nr. 333 des Landboten. Auf das, was ich in Nr. 322 zur Gefälligen Beachtung einrücken ließ, versucht ein gewisser Frz. Hermann, der sich getroffen suchte, eine Erwiderung, sagt, daß er beim Hrn. Biber conditionire, und unterzeichnet sich als Klavierstimmer, ohne zu den Lizenz inhabern za gchören.

Derselbe widerlegt im Wesentligen die von mir angedeuteten Thatsachen keineswegs, sondern meint nur, das er doch wohl in jene Häuser, wo ich schon seit längerer Zeit die Klaviere jur Zufriedenheit stimme, geheir und stimmen dürfe, weil ja auch ich bei vorkommenden Irrungen, wenn man nämlich in meine, statt in Hrn. Biber's Wohnung käme, mich längst schon regressirt haben würde.

Dem ist aber meinerseits nicht so, wild id fordere ihn auf, ob und wie er so Etwas beweisen konne; den was er da sagte, ist – leere Hypothese! - Am Schlusse fragt er naiv, was Hr. Biber davon habe, wenn der Arbeiter stimme!

Man sollte freilich glauben, ein erster Klaviermacher Münchens, als welder Hr. Biber gelten will, hätte nicht nöthig, Arbeiter anders als in seiner Werkstätte zu beschäftigen, dieselben als Stimmer sogar in jene Häuser gehen zu lassen, wo keine Biber'schen Klaviere sind.

Abgesehen indessen von den Vortheilen oder Motiven, die Hr. Biber hat, Arbeiter zum Stimmen zu schicken, ist doch der Wunsch micht zu verargen, daß Hr. Biber die bereits vorhandenen lizenzirten Klavierstimmer auf solche Weise nicht iu ihrem Brodverdienste beeinträchtigen möge.

Es ist so lange noch nicht her, daß unter deu anderen Beheiligten gerade Hr. Biber ausdrücklich gegen eine neue Klavierstimmer Lizenz-Ertheilung aus dem Grunde protestirte, weil dadurch der achtbare Nahrungsstand einiger Klaviermacher und das Fortkommenkonnen der schon vorhandenen Klavierstimmer tenachtheitiget erscheine.

Moge unumehr nicht den Anschein gewinnen, als ob er bei gedachter Protestation nur seinen eigenen Vortheil, nicht den von Andern im Auge gehabt habe. Uebrigens berufe ich wiederholt auf das, was ich zur Vermeidung von Mißverständnissen in Hr. 322 dieses Blattes sagte, Joh. Bapt. Deproß, Klavierstimmer und Vermiether, Barerstraße Nro. 23 zu ebener Erde." Der Bayerische Landbote, 01/12/1840, p. 1520 - See also HERMANN Franz and   DEPROSSE in München

1842

  "Bekanntmachung. Vielseitig wurde ich schon auf ein Gerücht aufmerksam gemacht, welches man meiner Ehre sowohl als meinem Geschäfte zu schaden sucht. Ich glaube desswegen mich verpflichtet, der oeffentlichkeit folgende Erklärung zu übergeben. Mir bösgesinnte und neidische Menschen wollen behaupten, es könnten seit dem Austritte zweier Arbeiter bei mir die bekannten guten Instrumente nicht mehr verfertigt werden.

Der Eine von den Entlatzenen ist aus Landshut und ich habe ihn als 14jährigen Knaben angenommen und gelernt; der andere ist aus Simmern im Preussischen. Darauf kann ich versicheren dass mit der Austritt dieser zwei Arbeiter nicht die geringste Störung machte, da ich ihre Plätze durch zwei Schreiner sogleich wieder besetzte, die mit jetzt schon weit bessere Arbeit liefern, als oben erwähnte.

Da in meinen Werkstätten alles nach meiner alleinigen Leitung und eignen Angabe gemacht werden muss, und alle Verbesserungen nur durch mich gemacht wurden, so kann sich jeder mir Gutgesinnte von selbsten erklären, wie wenig fühlbar mir der Austritt zweier nur auf einerlei Arbeit mechanisch gebildeten Menschen seyn kann, dass jene 2 Arbeiter in einer hiesigen Werkstätte nach meinen Modellen meine Instrumente nachzuahmen suchen, ist mir längst bekannt.

 - Schlüsslich erkläre ich jene, welche obenerwähntes Gerücht verbreiteten, als niedrige Menschen, und fordere sie auf, mir nur das Mindeste zur Verbesserung meiner Instrumente beigetragen hat. Alois Biber, Klaviermacher." Münchener Tagblatt, 01/11/1842, p. 4 (digipress.digitale-sammlungen.de) - and - Der Bayerische Landbote, 02/11/1842, p. 4 (digipress.digitale-sammlungen.de)

1868

"Bekanntmachung.

(1191-92) Das königl. Bezirksgericht München l. J.
Biber, Clemens, Concurs betr.

Nachdem der Beschluß vom 21 Oct. v. Ib. auf Eröffnung res Universalconcurses über das Bermögen des Clavierfabricanten Clemens Biber von hier (
Firma Alois Biber jun.) die Rechtskraft längst beschritten hat, und das Inrentar errichte ist, werten die Edictstage festgesest, wie folgt:

I. Zur Anmeldung und Nachweisung der Forderungen auf Montag, den 23 Mai d. I,

II. zur Vorbringung der Einreden auf Samstag, den 27 Juni d. I.,

III. zu den Schlußrerhandlungen, und zwar

a) aur Argate ter Repliken auf Samstag, den 18 Juli d. I.,

b) zur Abgabe ter Dupliken auf Samstag, den 1 August 1868,

jetesmal früh 9 Uhr beginnend, und wird der 1. Edictstag im diesgerichtlichen Geschäftszimmer Nr. 18/II (Berathungszimmer der Geschworenen) der Ilie und die folgenten Edictstage aber im Geschäftszimmer Nr. 13/I abgehalten werden, wozu sämmtliche bekannte und unbekannte Gläubiger des Gemeinschuldners unter Androhung des Rechtsnachtheils vorgelaten werden : daß, wer am oder bis zum ersten Edictstage weder mündlich zu Protokoll noch durch Einreichung eines schriftlichen Recesses seine Forderung liquidirt, den Ausschluß von der gegenwärtigen Concursmasse, sowie wer we der mit einer mündlichen noch schriftlichen Erklärung an oder bis zu den übrigen Edictstagen einkommt, den Ausschluß mit den an solchen vorzunehmenden Handlungen zu gewärtigen hat.

Auswärtige Gläubiger haben bis zum erften Edicistage rahier wohnhafte Zustellungsbevollmächtigte, mit Ausschluß der der k. Post, um so gewiffer zu bestellen und anher anzuzeigen, als außerdem die an sie zu erlassenden Verfügungen am Gerichts. brett angeheftet und für richtig zugestellt erachtet werten würden

Zugleich werden, unter Hinweisung auf die öffentliche Ausschreibung vom 12 November v. Is., alle diejenigen welde irgend etwas von dem Gemeinschuldner in Händen haben oter zur Maffe soulten, hiemit unter Vorbehalt ihrer Rechte wiederholt aufgefordert solches bei Vermeidung voller Ersableistung, beziehungsweise nochmaliger Zahlung, zu Gerichtshanden abzuliefern, bezie hungswetse einzuzahlen.

Am I. Edietstag wird das errichtete Inventar, welches ein Activstand von 15,635 fl 38 kr. und einen Passtofstand von 90,051 sl 211, kr. und sohin eine Ueterschuldung von 74415 fl. 43 kr. aus weist, den Betheiligten vorgelegt und die güt liche Bereinigung der Sache versucht, sowie beim Mußlingen dieses Versuches bezüglich der zu be thätigenten Verwerthung des Activrermögens, bann hinsichtlich der Aufstellung eines Litiscurators Beschlußfassung veranlaßt werten.

Es ergeht daher an sämmtliche liquidirende Gläu biger die Aufforderung ihre dießfälligen Erklärungen und Anträge bis zu zu oder an diesem Edictstag abzugeben, widrigenfalls fte mit solchen ausgeschlossen und den Beschlüssen der Mehrheit der erschienenen Gläubiger für zustimmend erachtet werden würden

Endlich haben sich die liquidicenden Gläubiger am I. Erictstag oder bis zu demselben auch noch darüber zu erklären: ob sie die Eigenthumsansprüche

a) des Alois Biber Namens seiner Kinder auf einen diesen von dem Cridar angeblich ge schenkten Flügel,

b) des Privatiers Max Bruter rahier auf Holzvorräthe im Schäbungswerth von 1761 fl., c, des Privatiers Jacob Leitner dahier auf mehrere in Sachen Loiter gegen Biber gesperrte Maschinen anerkennen, oder nicht, widrigenfalls die Anerkennung dieser Ansprüche angenommen werden würde

Beschlossen am 11 Februar 1868.
Der kgl. Director.
Kopp." Allgemeine Zeitung München: 07/03/1868, p. 1017

1893

"The pianos of A. Biber in Munich enjoy equal popularity by reason of their durability and simple, readily answering action." A History of Pianoforte-playing and Pianoforte-literature, Karl Friedrich Weitzmann, Otto Lessmann, 1893, p. 277

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