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BIBER Aloys
in
DEPROSS
Wenn daher letzterer in der That Ursache hätte, über Verwechslungen und Irrungen zu seinem Nachtheile zu klagen, so dürften solche zunächst nur der missgückten Wahl der neuen Wohnung des herrn Depross beizumessen seyn.
Die Domestiken jener herrschaften, welche ihre Instrumente
von herrn Depross stimmen lassen wollen, werden nunmehr durch dessen öfteres
Auftreten im Tagblatte, binlänglich unterrichtet worden seyn, dass derselbe
in der Barrerstrasse Nro. 23 wohnt. Den hohen Gönnern seines Prinzipas, des
herrn Biber, empfiehlt sich aber bei dieser Gelegenheit aufs neue, der
Klavierstimmer und Klaviermacher-Gehilfe Franz Herrmann, im Hause des Herrn
Biber, Barrerstrasse Nro. 24."
Münchner Tagblatt, 12/12/1840, p. 4
(digipress.digitale-sammlungen.de) - See also
Derselbe widerlegt im Wesentligen die von mir angedeuteten Thatsachen keineswegs, sondern meint nur, das er doch wohl in jene Häuser, wo ich schon seit längerer Zeit die Klaviere jur Zufriedenheit stimme, geheir und stimmen dürfe, weil ja auch ich bei vorkommenden Irrungen, wenn man nämlich in meine, statt in Hrn. Biber's Wohnung käme, mich längst schon regressirt haben würde. Dem ist aber meinerseits nicht so, wild id fordere ihn auf, ob und wie er so Etwas beweisen konne; den was er da sagte, ist – leere Hypothese! - Am Schlusse fragt er naiv, was Hr. Biber davon habe, wenn der Arbeiter stimme! Man sollte freilich glauben, ein erster Klaviermacher Münchens, als welder Hr. Biber gelten will, hätte nicht nöthig, Arbeiter anders als in seiner Werkstätte zu beschäftigen, dieselben als Stimmer sogar in jene Häuser gehen zu lassen, wo keine Biber'schen Klaviere sind. Abgesehen indessen von den Vortheilen oder Motiven, die Hr. Biber hat, Arbeiter zum Stimmen zu schicken, ist doch der Wunsch micht zu verargen, daß Hr. Biber die bereits vorhandenen lizenzirten Klavierstimmer auf solche Weise nicht iu ihrem Brodverdienste beeinträchtigen möge. Es ist so lange noch nicht her, daß unter deu anderen Beheiligten gerade Hr. Biber ausdrücklich gegen eine neue Klavierstimmer Lizenz-Ertheilung aus dem Grunde protestirte, weil dadurch der achtbare Nahrungsstand einiger Klaviermacher und das Fortkommenkonnen der schon vorhandenen Klavierstimmer tenachtheitiget erscheine. Moge
unumehr nicht den Anschein gewinnen, als ob er bei gedachter Protestation
nur seinen eigenen Vortheil, nicht den von Andern im Auge gehabt habe.
Uebrigens berufe ich wiederholt auf das, was ich zur Vermeidung von
Mißverständnissen in Hr. 322 dieses Blattes sagte, Joh. Bapt. Deproß,
Klavierstimmer und Vermiether, Barerstraße Nro. 23 zu ebener Erde."
Der Bayerische Landbote, 01/12/1840, p.
1520 - See also
Der Eine von den Entlatzenen ist aus Landshut und ich habe ihn als 14jährigen Knaben angenommen und gelernt; der andere ist aus Simmern im Preussischen. Darauf kann ich versicheren dass mit der Austritt dieser zwei Arbeiter nicht die geringste Störung machte, da ich ihre Plätze durch zwei Schreiner sogleich wieder besetzte, die mit jetzt schon weit bessere Arbeit liefern, als oben erwähnte. Da in meinen Werkstätten alles nach meiner alleinigen Leitung und eignen Angabe gemacht werden muss, und alle Verbesserungen nur durch mich gemacht wurden, so kann sich jeder mir Gutgesinnte von selbsten erklären, wie wenig fühlbar mir der Austritt zweier nur auf einerlei Arbeit mechanisch gebildeten Menschen seyn kann, dass jene 2 Arbeiter in einer hiesigen Werkstätte nach meinen Modellen meine Instrumente nachzuahmen suchen, ist mir längst bekannt. - Schlüsslich erkläre ich jene, welche obenerwähntes Gerücht verbreiteten, als niedrige Menschen, und fordere sie auf, mir nur das Mindeste zur Verbesserung meiner Instrumente beigetragen hat. Alois Biber, Klaviermacher." Münchener Tagblatt, 01/11/1842, p. 4 (digipress.digitale-sammlungen.de) - and - Der Bayerische Landbote, 02/11/1842, p. 4 (digipress.digitale-sammlungen.de)
Auswärtige Gläubiger haben bis zum erften Edicistage rahier
wohnhafte Zustellungsbevollmächtigte, mit Ausschluß der der k. Post, um so
gewiffer zu bestellen und anher anzuzeigen, als außerdem die an sie zu
erlassenden Verfügungen am Gerichts. brett angeheftet und für richtig
zugestellt erachtet werten würden
1893
BIBER Aloys
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