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BIBER Anton Dominikus
in
München (°1824)

1838

"Subskription.
Aufgemuniert durch die beifällige und zahlreiche Theilnahme der im vorigen Jahre vom Unterzeichneten mit ubrigkeitlichem Vorreiffen eröffneten Subskrption seiner Pianos in Tafel-Flügelform, hat sich derselbe um mehreren geäusserten Wünschen entgegen zu kommen, entschlossen, eine neue Subskription zu eröffnen.
Der Plan kann bei Unterzeichnetem abverlangt werden, und ist dabei zu bemerken, dass in demselben einige Abänderungen zum Vortheile der verehrlichen Abonnenten getroffen worden sind. Unterzeichneter hat sich der Schmeichelhastesten Schriftlichen Zufrietenheitsbezeugungen in der bisherigen verehrlichen Abonnenten zu erfreuen, was von dem hochlöblichen Magistrat dahier in nachstehendem Zeugniss bestätigt wird.
Nürnberg, den 20. August 1838. Anton Biber, Pianoforte-Fabrikant.


Vom Magistrat der königl. bayer. Stadt Nürnberg wird dem Pianoforto-Fabrikanten Anton Biber dabier, hiemit bezeugt, daß seine Flügel und Pianofortes in ihren einzelnen Treilen vollendet und jedes einzelne Instrument ausgezeichnet zu nennen ist, daß diese Auszeichnung sich sowohl in innerer und äußerer Reinheit, Schärfe und Ele ganz des Ganzen, wie der einzelnen Theile, als in Sicherheit, Fülle, Reinheit und Stärke des Tones, dann der Leichtigkeit, womit die Instrumente gespielt werden können, ausspricht, und daß die durch diese Eigenschaften begründete vollkommene Zufriedenheit der Abnehmer seiner Instrumente aus von ihm vorgelegten und atquittirten 31 Abonnements Scheinen hervorgeht.
Nürnberg, den 19. August 1838.
Urkundlich amtlicher Fertigung. Binder." Der Friedens- u. Kriegs-Kurier: mit Sr. Königlichen Majestät allergnädigstem ..., 27/08/1838, p. 18

1854

"Klaviermacher-Gehülfen-Gesuch. Der Unterzeichnete sucht noch zwei Korpusbauer, zwei Abputzer, einen Resonanzbodenmacher und einen Klaviaturmacher. Bezahlt wird für einen Flügel-Korpus rob, mit korins- oder Cylinderklappe 36 fl.; für Abputzen, Anschlagen und Polieren 24 fl.; für einen tafelförmigen Korpus rob, mit Sattel, 22 fl.; für Abputzen, Anschlagen und Polieren 16 fl.; für eine 7oktavige Klaviatur 8 fl.; ein Resonanzbodenmacher erhält wöchentlich 8 bis 9 fl. Es wollen sich aber nur solche melden, die schon längere Zeit in guten Fabriken gearbeitet haben, und mit guten Zeugnisse versehen sind. Anton Biber, Pianoforte-Fabrikant in Nürnberg." Würzburger Stadt- und Landbote, 21/01/1854, p. 3 (digipress.digitale-sammlungen.de)

1856

"PLAN - ZUM ABONNEMENT AUF TAFELPIANOS UND FLÜGEL.

1) Man abonnirt beliebig auf ein Tafelpiano, auf einen Flügel mit deutscher Mechanik, oder auf einen Flügel mit englischer Mechanik.

2) Das Abonnement erstreckt sich auf eine Anzahl von 48 Instrumenten, die Tafelpianos zu 64, die Flügel zu 7 Octaven; im Innern wie im Aeussern solid, modern und elegant gebaut; der Bezug mit Wiener oder englischen Patentsaiten; die Kästen, je nach Wunsch des Abonnenten, von ausgewählt schönem Nussbaum- oder Kirschbaumholz. Probeexemplare sind bereits in der Fabrik zu gefälliger Ansicht aufgestellt.

3) Diese 48 Instrumente kommen Seitens der Fabrik zur Ablieferung an die Abonnenten innerhalb drei Jahren, und Seitens der Abonnenten zur Abzahlung an die Fabrik innerhalb vier Jahren, so zwar, dass die Fabrik in dem ihr zugewiesenen Zeitraume an jedem ersten Januar, April, Juli und October zwei, und an jedem Ersten der übrigen Monate ein Instrument liefert. dagegen die Abonnenten in 48 Monatszahlungen, den Ersten jedes Monats als Zahltag augenommen, den Werth der Instrumente abtragen.

4) Dem Abonnement sind die billigsten Fabrikpreise, wie sie bei voller gleich baarer Bezahlung für dieselben Instrumente bedungen werden müssten, zu Grunde gelegt, nämlich:

a) 11. 280 für ein Tafelpiano mit englischer Mechanik, eiserner Anhängplatte und eiserner Verspreizung;

b) 11. 380 für einen Flügel mit deutscher Mechanik, ohne eiserne Anhängplatte, jedoch mit eiserner Verspreizung;

c) 11. 480 für einen Flügel mit englischer Mechanik, eiserner Anhängplatte und eiserner, Verspreizung.

Die Monatszahlung beträgt sonach für a) fl. 5. 50 kr., für b) f1. 7. 55 kr. uud für c) fl. 10, Beträge, die ohngefähr den gewöhnlichen Preisen der Monatsmiethe für gute neue Instrumente gleich kommen. Im Uebrigen ist selbstverstanden jedem Abonnenten freigestellt, grössere Monatszahlungen zu leisten, falls ihm wünschenswerth sein sollte, früher als in der ihm plangemäss zustehenden Zeit seiner Verpflichtungen ledig zu worden.

5) Die erste Monatszahlung ist gleichzeitig mit der Beitrittserklärung zum Abonnement an der Firma Anton Biber & Sohn einzusenden. Sobald die Zahl von 48 Abonnementen erreicht ist, werden dieselben durch Circular hievon in Kentnis gesetzt, und eingeladen, entweder persönlich oder durch Stellvertreter der Verloosung der 48 Termine änzuwohnen, an welchen die Fabrik den einzelnen Betheiligten die Instrumente zu liefern hat.

6) Derjenige Abonnent, für welchen Nr. I aus der Urne gezogen. wird, erhält sein Instrument sogleich. Den anderen Abonnenten werden von der Firma Anton Biber & Sohn nach unten folgendem Formular Abonnements-Scheine ausgestellt, durch welche sich die Fabrik zur Ablieferung der Instrumente an den durch das Loos bestimmten Terminen verbindlich macht.

7) Wünscht ein Abonnent früher, als ihm durch's Loos bestimmt. sein Instrument zu erhalten, so kann dies gleichwohl geschehen, sobald zu den bereits geleisteten Monatsraten die Hälfte des in Abschnitt 4 genannten Preises, oder, im Falle die Restschuld bereits eine kleinere geworden, der Betrag der letzteren auf einmal bezahlt wird.

8) Die Ablieferung des Instruments erfolgt gegen Rückgabe des Abonnementsscheines. Durch Unterschrift des demselben angefügten Reverses verpflichtet sich der Abonnent zur pünktlichen Nachzahlung seiner noch rückständigen Monatsraten.

9) Nach geschehener Verloosung der Lieferungstermine kann ein Rücktritt vom Abonnement nur unter Nachzahlung weiterrer fünf Monatsraten mit Verzicht auf alle und jede Ansprüche stattfinden. Sind nach Ablauf von sechs Monaten, vom Tage der Verloosung an gerechnet, diese fünf Monatsråten gänzlich oder theilweise unberichtigt geblieben, so hat die Firma Anton Biber & Sohn das Recht zu deren gerichtlicher Geltendmachung. Dagegen können von Seiten der Abounenten die Abonnements-Scheine an Andere cedirt werden; es tritt in diesem Falle der Cessionar in die Rechte wie in die Pflichten des Cedenten.

10) Die Firma Anton Biber & Sohn reservirt sich bis zur vollständig geleisteten Abzahlung das Eigenthums- und resp. Prioritätsrecht auf alle bereits gelieferten Instrumente, so dass jede Veräusserung oder Belastung derselben ohne vorherige Befriedigung der der genannten Firma darauf zustehenden Ansprüche unzulässig und ungiltig ist.

11) Die auswärtigen Abonnenten haben für kostenfreie Einzahlung der Gelder Sorge zu tragen. Die Versendung der Instrumente geschieht für ihre Rechnung und auf ihre Gefahr und unter Berechnung der Verpackungsspesen. Letztere betragen für ein Tafelpiano ft. 10. für einen Flügel fl. 14.

12) Die Firma Anton Biber & Sohn haftet mit ihrem ganzen Vermögen für die gewissenhafte Erfüllung der ihr aus dem Abonnement erwachsenden Verpflichtungen, und leistet Garantie für alle erweislichen Mängel und Fehler bezüglich des Banes der Instrumente und der dazu verwendeten Materialien.

Würzberg, im Januar 1856. Anton Biber & Sohn, Pianoforte-Fabrikanten.

ABONNEMENTS-SCHEIN.

Herr ..... in ..... empfängt aus unserer Fabrik gegen diesen Schein am (1. März 1856) vorbehaltlich richtig geschehener Leistung der bis dahin fällig gewordenen Monatszahlungen ein (Tafelpiano von Nussbaumholz) nach Paragraph 4, Buchstabe (a) des umstehenden Abonnements-Planes.

Nürnberg, den gez. ANTON BIBER & SOHN, Pianoforte - Fabrikanten." Einladung zum Abonnement auf Tafelpianos und Flügel aus der Fabrik von Anton ..., 1856, p. 5

"Einladung zum Abonnement auf Tafel-Piano's und Flügel aus der Fabrik von Anton Biber und Sohn in Nürnberg.

Wem es ungenehm ist, zur Anschaffung eines neuen Klaviers auf einmal 280-480 fl. auszugeben, der hat nach einem von obiger Firma bekannt gegebenen Plane Gelegenheit, ein Biber'sches Instrument zu beziehen, für welches er den Betrag in monatlichen Raten zu je 5 fl. 50, 7 fl. 55 oder 10 fl. je nach Beschaffenheit des Instrumentes zu zahlen hat für ein Tafel-Piano mit englischer Mechanik, eiserner Anhängplatte und eiserner. Verz spreizung 280 fl.; einen Flügel mit deutscher Mechanik, ohne eiserne Anhängplatte, jedoch mit eiserner Verspreizung 380 fl.; einen Flügel mit englischer Mechanik, eiserner Anhängplatte und eiserner Verspreizung 480 fl.

Das Abonnez ment erstreckt sich auf 48 Instrumente, Tafel-Piano's zu 6/4, Flügel zu 7 Oktaven; im Innern und Aeußern solid, modern und elegant; Bezug mit Wiener oder englischen Patent-Saiten; Kasten, je nach Wunsch, von ausgewählt schönem Kirsch oder Nupholz. Diese 48 Instrumente werden innerhalb 3 Jahre geliefert, die Abzahlung an die Fabrik erstreckt sich auf 4 Jahre, so daß die Fabrik in dem sid ergebenden Zeitraume an jedem 1. Januar, April, Iuli und Oktober 2, an jedem 1. der übrigen Monate 1 Instrument liefert, wogegen die Abonnenten in 48 Monatezahlungen, den 1. jedes Monats als Zahltag angenommen, den Werth der Instrumente abtragen. Die erste Monatszahlung ist mit der Beitrittserklärung an die Firma Anton Biber und Sohn einzusenden. Sobald die Zahl von 48 Abonnenten erreicht ist, wird die Verloosung der 48 Ver: sendungstermine vorgenommen.

Derjenige Abonnent, für welchen Nro. 1 gezogen wird, empfängt sogleich sein Instrument. Den übrigen Abonnenten werden Abonnement-Scheine ausgestellt, durch welche sich die Fabrik zur Ablteferung der Instrumente an den durch das Loos bestimmten Leaminen verbindlich macht. Diese Scheine können von Seite der Abonnenten an andere cedirt werden, in welchem Falle der Cesstonär in die Rechte und Pflichten des Gedenten tritt.

Die Abonnenten haben für kostenfreie Gin= zahlung der Gelver zu sorgen, sowie die Versendungskosten und Verpackungsspesen zu tragen. Die Firma haftet mit ihrem ganzen Vermögen für die gewissenhafte Erfüllung der ihr aus dem Abonnement erwachsenden Verpflichtungen und leistet Garantie für alle erweislichen Fehler in Betreff des Baues der Instrumente wie der dazu verwendeten Materialien.

Die Vortrefflichkeit der Biber'schen Instrumente ist bekannt; überdies liegen von competenten Seiten die günstigsten Zeugnisse vor, und so dürfte dieser Weg, zu einem Biberschen Instrumente zu gelangen, vielen sehr willkommen sein." Evangelische Schulzeitung für das diesseitige und jenseitige Bayern, 30/05/1856, p. 88

1858

"Abonnement auf Tafel-Pianos, Pianinos und Flügel, wozu der Unterzeichnete ergebenst einladet Die Abonnementspläne, welche das Nähere besagen, stehen auf frantirte Briefe franco und gratis zu Diensten.

Nürnberg, im April 1858.

Anton Biber, Pianoforte-Fabrikant. Zeugnis. Bei Gelegenheit der Gröffnung des von dem Pianoforte-Fabrikanten Herrn Anton Biber in Nürnberg ausgeschriebenen.

VI. Abonnements auf Tafel-Pianos, Pianinos und Flügel wird bezeugt, daß ich mit dem mir in Folge Betheiligung am III. Abonnement zugefallenen Tafelpiano sehr zufrieden bin, inbein die Solidität des Baues, die Schönheit der Ausführung und der Wohlflang der Stimmung gleich vortrefflich sind, weshalb diese Instrumente dem musikalischen Publikum bestens empfohlen werden können. Amberg, den 1. May 1858 Washeim, Sections-Ingenieur." Der Volksbote für den Bürger und Landmann, 21/05/1858, p. 464

1860

"Klaviermacher-Gehilfen-Gesuch. - Die Unterzeichneten suchen noch zwei gute Fertigmacher, einen guten Resonanzbodenmacher, und 2 gute Corpusbauer. Gute Fertigmacher und Resonanzbodenmacher erhalten wöchentlich 13-15 fl. Lohn, Corpusmacher bekommen Accord-Arbeit. Dauernde Beschäftigung wird zugesichert. Anton Biber & Comp. in Nürnberg." Neue Augsburger Zeitung, 19/01/1860, p. 4 (digipress.digitale-sammlungen.de)

1861

"Oeffentliche Anerkennung. - Gerade wie ich noch in der Wahl, woher ich ein PianoForte beziehen wollte, wurden von Wien aus die Instrumente des Herrn Anton Biber im Nürnberger Anzeiger sehr gelobt, wodurch ich veranlaßt wurde, mich an den Anton Biber zu wenden, welcher mir auch am 23. August ein Tafel-Piano jandte.

Während dieser Zeit wurde dieses Instrument von vielen, vielen Sachverständigen geprüft und Alle lobten solches, so daß sich das Résumé gestaltet wie folgt : «Solidität des Baues, abgerundeter, metallreicher, gemüthergreifender Ton, gleiches Verhältniß der Tonlagen, leichter, sicherer, elastischer Anschlag.»

Unaufgefordert fügte Herr Anton Biber der Quittung bei: „Ich garantire für dieses Instrument sechs Jahre lang und wenn sich während dieser Zeit ein Hauptschler zeigt, gebe ich unentgeltlich ein anderes Instrument dafür her. Diese Garantie und die günstigen unpartheiischen Urtheile so vieler Sachverständigen veranlossen mich, die Instrumenten des Herrn Anton Biber in Nürnberg öffentlich zu empfehlen. Neustadt a. der fränk. Saale, 4. Okt. 1861. - Mich. Friedr. Reinhart, früher Landtagsabgeordneter. (Anmerkung ag der Redaktion.

Hrn. Reinhart wird Niemand als einen Unbekannten betrachten, und seine Wahrheitsliebe wird selbst von seinen Gegnern anerkannt.)" Nürnberger Anzeiger, 08/10/1861, p. 4

1862

"Der Unterzeichnete ladet alle Freunde der Musik ergebenst ein, sein bestassotirtes lager von Pianoforte, Pianinos & Flügeln, neuester Construktion, zu besehen und die selben zu prüen. Derselbe ist in Stand gesetzt, die Instrumente um den billigsten Preis mit jeder üblichen Garantie abzugeben. Die Solidität seiner Instrumente ist längst von den grössten Pianisten anerkannt. Anton Biber, Pianofortefabrikant, Königstrasse L. Nr. 7. Inhaber der zwei silberen Industrie-Medaillen, jedesml 1. Preis." Nürnberger Anzeiger, 01/03/1862, p. 1

1865

"Zur Beachtung. Unterzeichneter beehrt sich, einem geehrten Publikum hiesiger Stadt die ergebene Anzeige zu machen, dass ein von seinem eigenen Fabrikat ganz neu Konstruirtes Piano grande Format bei herrn Cantor Keller dahier ausgestellt ist. Anton Biber Sohn, Pianoforte-Fabrikant in Nürnberg." Fürther Tagblatt: General-Anzeiger für Fürth und Umgegend, 07/06/1865, p. 529

1868

"Pianoforte-Fabrik von Anton Biber, Landwehrstrasse Nr. 22, empfiehlt Flügel, Pianino und Tafel-Piano mit jeder Garantie." Merkur: allgemeines Ankündigungsblatt für Handel und Gewerbe, 14/03/1868, p. 86

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